ANMELDUNG


Ab welchem Alter kann der Musikunterricht besucht werden

Das Eltern-Kind-Singen ermöglicht erste musikalischen Erfahrungen ab ca. 1.5 Jahren. Die frühen Fächer können ab 4 Jahren besucht werden. Die Fächer, die im Einzelunterricht belegt werden, können ab ca. 1. Klasse, je nach Instrument früher oder später, besucht werden. Ein vorgängiges Schnupperabo und eine Beratung durch unsere Lehrpersonen oder durch die Schulleitung empfehlen wir sehr.

Gibt es die Möglichkeit für ein Schnupperabonnement?

Es gibt ein Schnupperabonnement für Kinder (3 Lektionen à 30 Minuten, CHF 96.00). Entweder drei Lektionen beim gleichen Fach oder als Kombi-Abo aufteilbar auf verschiedene Instrumente.
Für Erwachsene besteht die Möglichkeit, einzelne Lektionen (30 Minuten, CHF 80.00), oder 3er Abos à 30 Minuten (CHF 240.00) bzw. 3er Abos à 40 Minuten (CHF 315.00) zu buchen.

Mehr Infos hier.


Ist ein Unterrichtsbesuch möglich?

Ein Unterrichtsbesuch ist nach vorgängiger Anmeldung beim Sekretariat möglich.

Können auch Erwachsene den Musikunterricht besuchen?

Unsere Fächer, die im Einzelunterricht angeboten werden, sind alle offen für Erwachsene. Ebenso gibt es ein Kammermusikangebot und ein Angebot für Rhythmik 60+. Angebote für Erwachsene werden nicht subventioniert durch die öffentliche Hand.


Vermietet/verkauft die Musikschule Instrumente?

Wir vermieten/verkaufen keine Instrumente, können Ihnen aber bei der Wahl eines Fachgeschäftes behilflich sein.

Werden bei Ihnen auch Personen mit Beeinträchtigung unterrichtet?

Wir bieten ein therapeutisches Klangatelier «Musikspuren» an.
Mehr Infos hier.


Wie geht es nach erfolgter Anmeldung weiter?

Sie erhalten eine Bestätigung und weiterführende Informationen von unserem Sekretariat. Falls noch kein Beratungsgespräch stattgefunden hat, werden Sie dazu eingeladen. Für die Stundenplaneinteilung werden Sie von der Lehrperson kontaktiert.

Wie kann man sich anmelden?

Online über unsere Homepage. Sind andere Anmeldungsmöglichkeiten gewünscht, wird um Kontaktaufnahme mit dem Sekretariat gebeten.


Wir sind neu zugezogen, wie kann ich mich/können wir unser Kind für den weiterführenden Musikunterricht anmelden?

Melden Sie Ihr(e) Kind(er) mittels unserem Onlineformular an und geben Sie Ihre Wünsche an. Wir werden uns mit Ihnen in Verbindung setzen und den nächstmöglichen Eintritt besprechen.

Ist ein Eintritt während des laufenden Semesters möglich?

Ein Eintritt ist während des laufenden Semesters möglich, sofern es die Umstände (freier Platz, passende Unterrichtszeit etc.) zulassen. Unser Sekretariat prüft gerne die freien Kapazitäten.


Wie lange bleibt die Anmeldung gültig?

Die Anmeldung (Unterrichtsvertrag) ist verbindlich, verpflichtet zum Besuch des Unterrichts und zur Bezahlung des Schulgeldes und bleibt so lange bestehen, bis eine Abmeldung erfolgt (siehe Schulreglement).

LAUFENDER UNTERRICHT, BESTEHENDER UNTERRICHT ÄNDERN


Ich/mein Kind ist verhindert. Wird die Lektion nachgeholt?

Nein - bei einer Verhinderung oder Abwesenheit des Schülers, der Schülerin besteht kein Anspruch, dass die verpasste Lektion nachgeholt wird.

Sollten Sie/Ihr Kind infolge Unfall oder Krankheit den Unterricht über einen längeren Zeitraum nicht besuchen können, werden wir einen Abzug auf der nächsten Semesterrechnung prüfen.

Das Sekretariat benötigt hierfür ein Arztzeugnis.

Ich/mein Kind kann wegen Unfall/Krank den Unterricht nicht besuchen.Werden die Kosten zurückerstattet? 

Gegen Einreichung eines Arztzeugnisses prüfen wir einen Abzug für die kommende Semesterrechnung. Melden Sie sich hierfür bei unserem Sekretariat.


Ist ein Wechsel der Lehrperson möglich?

Ein Wechsel der Lehrperson ist möglich, sofern das Fach von mehreren Personen unterrichtet wird. In diesem Fall ist ein Wechsel der Lehrperson unter Einhaltung der Mutationsfrist und nach Rücksprache mit der aktuellen Lehrperson auf das kommende Semester möglich.

Kann die Unterrichtsdauer angepasst werden?

Ja, bitte beachten Sie die Mutationstermine 1. Juni und 1. Dezember.


Kann ich/mein Kind das Instrument wechseln?

Ein Wechsel zu einem anderen Instrument ist auf das kommende Semester unter Einhaltung der Mutationsfrist möglich. Wir empfehlen, vor einem Wechsel ein Beratungsgespräch mit der Schulleitung.

Muss ein fortführender Unterricht in jedem Semester bestätigt werden?

Nein - Wenn Sie/Ihr Kind den Unterricht unverändert fortführen möchten, brauchen Sie nichts zu unternehmen.


Muss ich eine Adressänderung innerhalb der Gemeinde ebenfalls melden?

Eine Adressänderung muss in jedem Fall gemeldet werden.

Was ist ein Stufentest?

Die Stufentests finden jährlich statt und können mit fast allen Instrumenten sowie in Sologesang abgelegt werden. Wir sehen hierin eine zusätzliche Motivation sowie Ansporn.
Der Stufentest dient der Standortbestimmung des musikalischen und instrumentaltechnischen Fortschritts und bestätigt das Erreichen einer bestimmten musikalischen Entwicklungsstufe.
Erste Ansprechperson dafür ist die Lehrperson.

Mehr Infos hier.


Wie erfolgt die Stundenplaneinteilung?

Die Stundenplaneinteilung erfolgt durch die Lehrperson. Unsere Lehrpersonen versuchen, wenn möglich Wünsche zu berücksichtigen. Es besteht aber kein Recht auf eine bestimmte Unterrichtszeit oder einen bestimmten Unterrichtstag.

Wie kann ich mein Kind beim Üben unterstützen?

Tipps und Tricks für Eltern finden Sie in unserer Broschüre:


Wird bei Abwesenheit der Musiklehrperson der Unterricht nachgeholt?

Entweder wird der Unterricht nachgeholt (dies kann einmal pro Semester auch eine Klassenstunde sein) oder die Unterrichtsstunde wird Ihnen im nächsten Semester gutgeschrieben. Pro Semester haben Sie im wöchentlichen Einzelunterricht Anspruch auf 18 Lektionen.

SCHULGELD


Erfolgt bei Krankheit der Lehrperson eine Rückerstattung?

Falls keine Stellvertretung organisiert werden kann, erfolgt eine Rückerstattung.

Gewährt die Musikschule Rabatte für Lernende und Studierende?

Der Tarif für Kinder und Jugendliche (bzw. der subventionierte Unterricht) gilt für alle Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz im Kanton Bern ab Eintritt in den Kindergarten bis zum Ende des Semesters, in dem sie den 20 Geburtstag erreicht haben. Der Tarif für Erwachsene gilt ab dem 20. Altersjahr, sofern sich die Schüler*in nicht mehr in Ausbildung befindet, spätestens aber nach Erreichen des 25. Altersjahrs.


Gewährt die Musikschule Stipendien?

Sie können einen Sozialrabatt beantragen, indem Sie Ihre Steuererklärung einreichen. Infos dazu finden Sie in unserer Schulgeldordnung. Weitere Unterstützung in Härtefällen können Sie bei unserem Förderverein beantragen.

Ist eine Ratenzahlung möglich?

Bitte informieren Sie unser Sekretariat, falls Sie eine Ratenzahlung wünschen.


Wie setzt sich das Schulgeld zusammen?

Das Schulgeld für Kinder und Jugendliche wird zu einem grossen Teil durch die Gemeinden und den Kanton Bern finanziert.

Wie wird bei Eintritt während dem Semester verrechnet?

Bei Eintritt während des Semesters wird das Schulgeld entsprechend angepasst.


Gewährt die Musikschule Geschwisterrabatt?

Ja, mehr Infos in unserer Schulgeldordnung.

Gewährt die Musikschule Mehrfächerrabatt?

Ja, mehr Infos in unserer Schulgeldordnung.


ABMELDUNG / WEGZUG

Muss die Abmeldung bis zu einem bestimmten Zeitpunkt erfolgen?

Eine Kündigung des Unterrichts kann nur auf Ende eines Semesters erfolgen und muss schriftlich (online oder per Mail) an das Sekretariat gerichtet werden. Die Lehrperson muss vorher mündlich orientiert werden.
Abmeldetermine: 1. Juni (Herbstsemester) oder 1. Dezember (Frühlingssemester).


Wer informiert bei einer Abmeldung die Lehrperson?

Bitte informieren Sie vorgängig die Lehrperson über die Abmeldung

Wie teile ich eine Abmeldung mit?

Online oder per Mail.


Wir haben den Abmeldetermin verpasst. Was nun?

Bei verspäteter Abmeldung wird ein Viertel eines Semesterschulgeldes geschuldet. Als verspätete Abmeldung gilt die Zeit vom 2. Dezember bis am 31. Dezember für das Frühjahressemester und 2. Juni bis 30. Juni für das Herbstsemester.
Bei einer Abmeldung nach dem 31. Dezember bzw. 30. Juni wird das ganze Schulgeld geschuldet.

Wir ziehen aus der Gemeinde weg, kann man sich per sofort abmelden?

Bei vorzeitigem Austritt während des Semesters besteht kein Anspruch auf Rückvergütung des Schulgeldes. Bitte beachten Sie unsere Abmeldetermine.