Kompensation vom obligatorischen Schulunterricht
In den Allgemeinen Hinweisen und Bestimmungen (AHB) zum Lehrplan 21 (Kapitel 4.1.3) räumt die Erziehungsdirektion des Kantons Bern (ERZ) allen Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit ein, bei hoher wöchentlicher Unterrichtsbelastung eine obligatorische Unterrichtslektion durch eine Lektion Musikunterricht an der Musikschule zu kompensieren. Eine Dispensation für den Besuch der Musikschule ist im Prinzip in allen Fächern und für alle Schülerinnen und Schüler möglich.
Informationsblatt Kompensation
Semesterdaten:
Herbstsemester 2026/2027
10.08.2026 – 24.01.2027
Organisationswoche: 10.08. – 15.08.2026*
*Unterricht in der Organisationswoche kommunizieren die Lehrpersonen
Frühlingssemester 2027
25.01. 2027 – 31.07.2027
Pro Semester haben die Schülerinnen und Schüler im regulären Unterricht Anrecht auf 18 Lektionen.